Betreuungsgrenzen
Hier der Überblick über die Betreuungsgrenzen, das heißt einerseits die Mindestanforderung an die Klient/innen, andererseits verschiedene Ausschlusskriterien, die eine Betreuung nicht ermöglichen.
Mindestanforderung
- Freiwilligkeit
- Bereitschaft zur Kooperation
- Lösungsorientierung
- Wunsch, das Familiensystem zu erhalten
Ausschlusskriterien
- Schwerwiegende psychische Erkrankungen
- Geistige Behinderung
- Suchtproblematik beider Elternteile (wenn diese im Vordergrund der familiären Probleme steht)
- Fehlende Mitarbeit der Familie

