Betreuungsgrenzen

Hier der Überblick über die Betreuungsgrenzen, das heißt einerseits die Mindestanforderung an die Klient/innen, andererseits verschiedene Ausschlusskriterien, die eine Betreuung nicht ermöglichen.

 

Mindestanforderung

- Freiwilligkeit

- Bereitschaft zur Kooperation

- Lösungsorientierung

- Wunsch, das Familiensystem zu erhalten

 

 

Ausschlusskriterien

- Schwerwiegende psychische Erkrankungen

- Geistige Behinderung

- Suchtproblematik beider Elternteile (wenn diese im Vordergrund der familiären Probleme steht)

- Fehlende Mitarbeit der Familie